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Private KV
Stationär

Auslandsrücktransport

 
Erkrankt ein Versicherter im Ausland, kann der Rücktransport sehr teuer werden.

Reisemehrkosten: Hält sich der Versicherte vorübergehend im Ausland auf und erkrankt während dieser Zeit wird der Auslandsrücktransport übernommen.

Weitere Voraussetzung: Die Behandlung ist notwendig und vorort ist keine ausreichende medizinische Versorgung / Behandlung möglich.

Zusätzlich kann eine Rücktransportversicherung abgeschlossen werden.

Kontakt
Martin Trescher (Geschäftsführer)
Stetten 4
91710 Gunzenhausen
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