Die Abkürzung GOÄ steht für: Gebührenordnung für Ärzte. Dabei handelt es sich um die Berechnungs- und Vergütungsgrundlage für Arztleistungen, die nicht von der Sozialversicherung abgedeckt werden. Dem Arzt stehen zu:
Gebühren für ärztliche Leistungen
Entschädigungen; z.B. Wegegeld
Ersatz von Auslagen
Im Rahmen der GOÄ, heißt es:
bis zu 1,5 - fachen Satz für technische Leistungen
bis 2,3 - fachen Satz für ärztliche Leistungen
Die Leistungsübernahmen finden Sie in den Tarifbedingungen Ihrer PKV.
Kontakt
Martin Trescher (Geschäftsführer) Stetten 4 91710 Gunzenhausen mehr...