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Private KV
Ambulant

Heilpraktiker

 

Nach §4 Abs.2 MB/KK AVB gilt:

...(2) Der versicherten Person steht die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten frei.

Soweit die Tarifbedingungen nichts anderes bestimmen, dürfen Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen werden.

Kontakt
Martin Trescher (Geschäftsführer)
Stetten 4
91710 Gunzenhausen
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