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Private KV
Ambulant

Vorsorge

 
Gemäß §1 MB/KK AVB gehören zur Vorsorge:
  • Untersuchungen und medizinisch notwendige Behandlungen wegen Schwangerschaft und Entbindung
  • ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen: Krebsvorsorge, Herz-Kreislauf-Check, Kindervorsorge U1-U9

Viele Versicherer gehen sogar über diese Vorsorgeuntersuchungen hinaus und leisten auch bei anderen Vorsorgeuntersuchungen.

Kontakt
Martin Trescher (Geschäftsführer)
Stetten 4
91710 Gunzenhausen
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