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Altershilfe für Landwirte

Altershilfe für Landwirte

Bei einer Altershilfe für Landwirte wird der Bargeldbedarf für ältere Landwirte durch die landwirtschaftliche Altershilfe abgedeckt. Somit kann eine frühzeitige Hofübertragung an jüngere Landwirte erfolgen. Der Landwirt kann den landwirtschaftlichen Alterskassen (LKA) als freiwillig- oder pflichtversicherte Person angehören.



siehe: Rente für Landwirte

Rente für Landwirte
Hinterbliebenenrente

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Kontakt
Martin Trescher (Geschäftsführer)
Stetten 4
91710 Gunzenhausen
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